Nach §35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind die Sitzungen des Gemeinderats öffentlich.
„Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.
Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.“
Liegen die oben genannten Voraussetzungen aber nicht vor, stellt sich die berechtigte Frage von Seiten der Bürgerinnen und Bürger, warum überhaupt nichtöffentlich verhandelt werden soll. Transparente Strukturen sind Voraussetzung für Meinungsbildung und Mitwirkung.
Zukunft der Verwaltungstransparenz
Wie transparent eine Kommune agiert, hängt in BW bisher von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ab.
Transparency Deutschland und der Verein Mehr Demokratie haben einen Entwurf für ein Transparenzgesetz für Baden-Württemberg erarbeitet. Das Transparenzgesetz verpflichtet die Verwaltung, amtliche Informationen von öffentlichem Interesse aktiv auf einem Online-Transparenzportal zu veröffentlichen. Es ist geplant, dass neben dem Land auch Kommunen verpflichtet werden, amtliche Daten von öffentlichem Interesse – etwa Gutachten, Bebauungspläne, Verträge oder Unternehmensdaten – automatisiert in zentralen Transparenzregistern zu veröffentlichen.
Auch ohne dieses Gesetz stehe ich für echte Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit in Verwaltungs- und Gemeinderatsarbeit.

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