Im Stadtentwicklungsprozess STEP 2030 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mössingen zentrale Handlungsziele formuliert:
1. Siedlungsentwicklung und Wohnraumangebote
Wir verfolgen eine strategische Innen- vor Außenentwicklung zur qualitativen Sicherung des Siedlungsbestands sowie vorhandener Infrastrukturen.
Wir entwickeln und aktivieren Bauflächenpotenziale unter Auflage einer zeitlich befristeten Bauverpflichtung. Dieses gilt für Grundstücke sowohl in kommunalem wie privatem Besitz, um ungenutzte Wohn- und Gewerbeflächen zu vermeiden.
2. Ökologie, Landschaftsschutz und Landwirtschaft
Wir fügen alle Eingriffe in den Landschafts- und Naherholungsraum sensibel ein und führen sie landschaftsverträglich aus.
Wir sichern die Mössinger Streuobstwiesen als besonders prägendes und wertgebendes Landschaftselement durch gemeinschaftliches Zusammenwirken von Stadt, Bürgern und Landwirtschaft und pflegen sie dauerhaft.
3. Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung
Wir mobilisieren Flächenpotenziale in bestehenden Gewerbegebieten als zentralen Bestandteil einer strategischen Innenentwicklung
Diese Ziele entsprechen den Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die STEP-Ziele wurden von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Mössingen erarbeitet und werden offensichtlich ignoriert.
Konkret:
Bevor neue Baugebiete auf bislang unbebauten Flächen ausgewiesen werden, sollen vorhandene Potenziale innerhalb der bestehenden Ortslagen genutzt werden.
Dazu zählen insbesondere Baulücken, leerstehende Gebäude, Nachverdichtungsmöglichkeiten sowie die Reaktivierung bereits erschlossener Flächen.
Die städtischen Planung sehen jedoch anders aus.
Wie sind die aktuellen Planungen zum Bebauungsplan „Westlich der Steinlachstraße“ in Mössingen-Talheim sowie die Entwicklung des Gewerbegebiets Schlattwiesen II mit den selbst gesetzten Zielen des STEP 2030 vereinbar?
Das geplante Wohnbaugebiet „Westlich der Steinlachstraße“ befindet sich am Ortsrand von Talheim und würde auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen entstehen.
Gleichzeitig verfügt Talheim über eine erhebliche Anzahl unbebauter Baugrundstücke sowie leerstehender oder nur teilweise genutzter Gebäude. Diese bieten grundsätzlich die Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne weitere Freiflächen in Anspruch nehmen zu müssen.
Die Frage lautet daher nicht, ob Talheim Wohnraum benötigt, sondern ob die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale bereits ausreichend ausgeschöpft wurden. Das im STEP 2030 formulierte Leitbild legt nahe, dass genau dies zunächst erfolgen sollte. Eine Ausrede, die Gebäude befinden sich in privater Hand, lässt den Blick nach Tübingen schweifen. Dort hat man jedenfalls Möglichkeiten gefunden, das der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ keine hohle Phrase bleibt.
Ähnlich verhält es sich mit den Planungen für das Gewerbegebiet Schlattwiesen II.
Die vorgesehene Fläche wird derzeit als Streuobstwiese genutzt und stellt damit nicht nur eine Freifläche, sondern auch einen ökologisch wertvollen Lebensraum dar. Streuobstwiesen prägen zudem das landschaftliche Erscheinungsbild Mössingens und gehören zum regionalen Natur- und Kulturerbe.
Die Inanspruchnahme solcher Flächen sollte daher besonders sorgfältig abgewogen werden.
Auch hier stellt sich die Frage, ob vorhandene Gewerbeflächenreserven, Nachverdichtungsmöglichkeiten oder Brachflächen bereits vollständig geprüft und ausgeschöpft wurden.
Stadtentwicklung lebt von Glaubwürdigkeit. Wenn strategische Ziele formuliert werden, müssen diese sich auch in konkreten Planungsentscheidungen wiederfinden.
Das Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ darf nicht nur ein Leitbild auf dem Papier sein, sondern sollte den Maßstab für zukünftige Entscheidungen bilden.
Im Übrigen kann es nicht angehen, dass die Stadt Mössingen sich für den Ausbau der B27 und damit der Zerstörung von wertvoller Natur- und Kulturlandschaft ausspricht. Getreu dem Motto:
„Wollen wir wirklich unsere Wirtschaft zerstören, nur um den Planeten zu retten?“

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